Der Weg für das Englische als Sprache vor deutschen Gerichten ist offenbar frei. Am
9. November beriet der Rechtsausschuß des Bundestages über einen Gesetzentwurf des Bundesrates. Mit diesem soll das Englische an deutschen Landgerichten in Kammern für internationale Handelssachen die Verhandlungssprache werden. Ziel ist es, den „Justizstandort Deutschland“ zu stärken und lukrative Wirtschaftsprozesse an deutsche Gerichte zu ziehen.
Die Ausschußmitglieder hörten Stellungnahmen von fünf Juristen und zwei Vertretern aus der Wirtschaft. Fast alle befür- worteten das Vorhaben. Nur Wolf- gang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und Axel Flessner, Vorstandsmitglied der Stiftung Deutsche Sprache, warnten davor, Englisch als Gerichtssprache zuzulassen.
Der VDS hatte zuvor noch einmal die Mitglieder des Rechtsausschusses mit einem offenen Brief auf die Tragweite und Gefahren der Gesetzesvorlage hingewiesen. Demnach sei das deutsche Recht untrennbar mit der deutschen Sprache verbunden und der Bedarf an Kammern für internationale Handelssachen an deutschen Gerichten so gering, daß er eine derart fundamentale Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht rechtfertigt. Es widerspreche einem wesentlichen Prinzip unserer Demokratie, wenn Teile des deutschen Rechtssystems ins Englische abwandern. Für fragwürdige Gruppeninteressen wird hier ein grundlegender Inhalt unserer Rechtskultur im wahrsten Sinne des Wortes „verkauft“.
Der VDS wird sich vor einer Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag noch einmal an die Abgeordneten wenden.
hok
Quelle: Verein Deutsche Sprache - Sprachnachrichten Nr. 52
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